Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026

Hundesalon eröffnen in Bayern

Einen Hundesalon eröffnen in Bayern ist rechtlich unkomplizierter, als viele denken: Ein reiner Pflegesalon braucht keine § 11-Erlaubnis wie eine Hundepension, und Hundefriseur ist kein geschützter Ausbildungsberuf. Das gilt bundesweit. Landesspezifisch bleibt in Bayern vor allem eine Sache, und die entscheidet über Deinen Standort: die Bayerische Bauordnung, deren Antragsweg sich 2025 geändert hat. Der Rest steht im bundesweiten Salon-Leitfaden.

Kein § 11 für die reine Fellpflege

Ein reiner Hundesalon, der ausschließlich Fellpflege anbietet, fällt nicht unter die Erlaubnispflicht des § 11 Tierschutzgesetz, weil Du die Hunde nicht hältst oder verwahrst. Das ist Bundesrecht und gilt in Bayern wie überall. Erst wenn Du zusätzlich Betreuung, Pension, Handel oder Training anbietest, wird es erlaubnispflichtig. Auch das bayerische Hunderecht (Art. 37 LStVG, Kampfhundeverordnung) richtet sich an die Halter der Hunde, für den Salonbetrieb spielt es kaum eine Rolle.

Der Hebel: die Bayerische Bauordnung

Wenn Du ein Ladenlokal oder einen Raum als Salon nutzt, ist das in aller Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, auch ohne bauliche Änderung, weil sich die Nutzung ändert. Untere Bauaufsichtsbehörde ist nach Art. 53 BayBO die Kreisverwaltungsbehörde. Seit der BayBO-Novelle zum 1. Januar 2025 reichst Du den Bauantrag direkt dort ein, nicht mehr über die Gemeinde, und es gilt eine dreiwöchige Vollständigkeitsprüfung.

Quelle: Art. 53 BayBO, Bauaufsichtsbehörden (gesetze-bayern.de)

Ein Salon ist baurechtlich meist unproblematischer als eine Pension, weil kein Lärm und keine Tiere über Nacht anfallen. Trotzdem gilt: Kläre die Nutzung früh mit der Kreisverwaltungsbehörde, bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst. Wer mobil oder von zu Hause startet, spart die Ladenmiete, muss die baurechtliche Frage bei eigenen Wohnräumen aber genauso klären.

Das mobile Modell als günstiger Einstieg

Was Du anmeldest

Der Rest ist bundesweit gleich: eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde (grob 15 bis 60 Euro), Zuordnung zur IHK statt zur Handwerkskammer, steuerliche Erfassung beim Finanzamt und dringend eine Betriebshaftpflicht mit Obhutsschäden. Details dazu stehen im bundesweiten Salon-Leitfaden.

Anmeldung, Erlaubnis und Versicherung im Detail

Häufige Fragen

Braucht ein Hundesalon in Bayern eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG?

Für einen reinen Pflegesalon in aller Regel nicht, das ist bundesweit so. Erst wenn Betreuung, Pension, Handel oder Training dazukommen, wird es erlaubnispflichtig. Zuständig ist Deine Kreisverwaltungsbehörde.

Was ist in Bayern für einen Hundesalon besonders zu beachten?

Vor allem die Bayerische Bauordnung. Die Nutzung eines Ladenlokals oder Raums als Salon ist meist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Seit 2025 reichst Du den Antrag direkt bei der Kreisverwaltungsbehörde ein.

Spielt das bayerische Hunderecht für einen Salon eine Rolle?

Kaum. Art. 37 LStVG und die Kampfhundeverordnung richten sich an die Halter der Hunde, nicht an den Pflegedienstleister. Für den reinen Salonbetrieb sind sie in der Regel nicht einschlägig.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.