Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026
Hundesalon anmelden: Erlaubnis, Gewerbe und Versicherung
Beim Hundesalon anmelden geistert eine Frage durch fast jedes Forum: Brauche ich eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, so wie eine Hundepension? Die gute Nachricht: Für einen reinen Pflegesalon in aller Regel nicht. Hier steht, was Du stattdessen wirklich brauchst, und wo die Grenze verläuft, ab der es doch erlaubnispflichtig wird.
Braucht ein Hundesalon eine § 11-Erlaubnis?
In aller Regel nein. Der Erlaubniskatalog in § 11 Absatz 1 Nummer 8 Tierschutzgesetz ist abschließend, und reine Fellpflege fällt nach überwiegender Auslegung nicht darunter. Erlaubnispflichtig ist unter anderem das gewerbsmäßige Halten von Tieren (Buchstabe a), der Handel (b) und das Ausbilden fremder Hunde (f). Ein Groomer hält den Hund aber nicht: Der Halter bringt ihn, bleibt Obhutsperson und holt ihn nach der Pflege direkt wieder ab. Genau darin liegt der Unterschied zur Hundepension, die über das Halten und Verwahren erlaubnispflichtig wird.
Wann es doch erlaubnispflichtig wird
Sobald Du über die reine Pflege hinausgehst, kann § 11 greifen:
- Tagesbetreuung oder angeschlossene Hundepension (Verwahrung über den Pflegevorgang hinaus): erlaubnispflichtig.
- Handel mit Tieren, zum Beispiel Welpenverkauf: erlaubnispflichtig (§ 11 Abs. 1 Nr. 8b).
- Hundetraining oder Erziehung als Angebot: erlaubnispflichtig (Buchstabe f).
- Verkauf frei verkäuflicher Tierarzneimittel wie mancher Floh- und Zeckenmittel: kein § 11, aber ein Sachkundenachweis nach § 50 Arzneimittelgesetz.
Was Du wirklich anmelden musst: das Gewerbe
Der Hundesalon ist ein anmeldepflichtiges freies Gewerbe. Vor der Eröffnung meldest Du es beim örtlichen Gewerbeamt an (§ 14 Gewerbeordnung), das kostet je nach Gemeinde grob 15 bis 60 Euro und geht mit gültigem Ausweis in wenigen Minuten. Einen Meisterbrief brauchst Du nicht.
Quelle: § 14 GewO, Gewerbeanmeldung (gesetze-im-internet.de)
- Kammer: Der Hundesalon gehört zur IHK, nicht zur Handwerkskammer, denn Hundepflege ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Für Kleingewerbe sind die IHK-Beiträge in den ersten Jahren oft ermäßigt oder ausgesetzt, die genaue Freigrenze klärst Du am besten direkt bei Deiner IHK.
- Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung bekommst Du in der Regel automatisch den steuerlichen Erfassungsbogen und Deine Steuernummer.
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): für kleine Umsätze wählbar, dann weist Du keine Umsatzsteuer aus. Die konkreten Umsatzgrenzen wurden zuletzt gesetzlich angehoben, prüf den aktuellen Betrag vor der Anmeldung auf einer offiziellen Quelle (IHK oder Finanzamt), statt Dich auf eine Zahl aus dem Netz zu verlassen.
- Steuersatz und Gewinn: Nutzt Du keine Kleinunternehmerregelung, unterliegen Deine Leistungen dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, nicht dem ermäßigten. Den Gewinn ermittelst Du in der Regel per Einnahmenüberschussrechnung, und für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr. Das ist kein Steuerrat, die Details klärst Du mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Die eine Versicherung, die zählt
Wichtigste Absicherung ist die Betriebshaftpflicht. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar, weil Du mit fremden, lebenden Tieren arbeitest. Achte beim Abschluss besonders auf zwei Bausteine:
- Obhutsschäden: Schäden am anvertrauten fremden Hund, etwa eine versehentliche Verletzung beim Scheren samt Tierarztkosten. Oft nur mit Zusatzbaustein gedeckt, im Vertrag ausdrücklich prüfen.
- Tätigkeitsschäden und Sachschäden: Schäden an Kundeneigentum wie Leine oder Geschirr, und Personenschäden.
Die Prämie hängt von Umsatz und Betriebsgröße ab. Kleine Betriebe starten bei rund 8 bis 20 Euro im Monat, die Jahrestarife liegen grob zwischen 90 und 250 Euro. Hol Dir Angebote, in denen die Fremdhütung ausdrücklich eingeschlossen ist.
Häufige Fragen
Braucht ein Hundesalon eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG?
In aller Regel nein. Reine Fellpflege ist keiner der abschließenden Tatbestände des § 11 Abs. 1 Nr. 8 (dort geht es um Halten, Handel und Ausbildung, nicht ums Pflegen). Sobald Tagesbetreuung, Pension, Tierhandel oder Training dazukommen, wird es erlaubnispflichtig. Zuständig ist das örtliche Veterinäramt, die Auslegung variiert.
Was ist der Unterschied zur Hundepension bei der Erlaubnispflicht?
Die Pension hält und verwahrt Tiere über Zeit, das ist nach § 11 erlaubnispflichtig. Der Salon gibt den Hund nach der Pflege direkt zurück, es entsteht keine dauerhafte Obhut, daher grundsätzlich keine § 11-Pflicht.
Bei welcher Kammer melde ich einen Hundesalon an?
Bei der IHK, nicht bei der Handwerkskammer. Ein Hundesalon ist kein zulassungspflichtiges Handwerk, es braucht keinen Meistertitel und keine Eintragung in die Handwerksrolle.
Welche Versicherung braucht ein Hundesalon?
Eine Betriebshaftpflicht, die Obhutsschäden am fremden Hund ausdrücklich einschließt. Sie ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber wegen der Arbeit am lebenden Tier essenziell. Kleine Betriebe starten bei rund 8 bis 20 Euro im Monat, die Jahrestarife liegen grob zwischen 90 und 250 Euro.
Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.