Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026

Hundepension eröffnen in Rheinland-Pfalz

Eine Hundepension eröffnen in Rheinland-Pfalz folgt im Kern dem Bundesrecht (§ 11 Tierschutzgesetz, Sachkunde, Zwingermaße), aber drei Dinge sind hier landesspezifisch: die Landesbauordnung mit der Nutzungsänderung, das Landesgesetz über gefährliche Hunde mit seiner Rasseliste, und eine Zuständigkeitsbesonderheit, die es so nur hier gibt, die Verbandsgemeinden. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es in Rheinland-Pfalz ankommt. Das Bundesweite steht ausführlich im Hauptleitfaden.

Baurecht: die LBauO und die Verbandsgemeinden

Nach § 61 Landesbauordnung ist die Nutzungsänderung baulicher Anlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Umnutzung eines Wohnhauses zur Hundepension fällt in aller Regel darunter, weil die neue Nutzung andere Anforderungen an Lärm, Immissionen und Stellplätze stellt.

Die rheinland-pfälzische Besonderheit steckt bei der Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt, teils aber auch die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn die Aufgabe dorthin übertragen wurde. Es gibt also keinen pauschalen Ansprechpartner, frag bei Deiner Verbandsgemeinde oder Kreisverwaltung nach. Zur Standortwahl: In reinen Wohngebieten ist eine Pension so gut wie ausgeschlossen, realistisch sind Dorf- und Gewerbegebiete, der Außenbereich nur mit Einzelfallprüfung. Kläre die Bebaubarkeit früh mit einer Bauvoranfrage.

Das LHundG: die Rasseliste

Rheinland-Pfalz regelt gefährliche Hunde im Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) von 2004. Für Dich als Pension ist wichtig, welche Hunde welche Nachweise brauchen:

  • Gefährlich kraft Rasse: American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie deren Abkömmlinge.
  • Gefährlich im Einzelfall: Hunde, die sich als bissig erwiesen oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Angriffslust gezeigt haben.

Quelle: § 1 LHundG Rheinland-Pfalz, gefährliche Hunde (gesetze.co)

Die Erlaubnis nach dem LHundG betrifft den Halter, der Sachkunde über eine von der Landestierärztekammer benannte Stelle nachweist. Ob Deine Pension bei der Aufnahme eines gelisteten Hundes selbst eine Erlaubnis braucht, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Kläre das vorab mit dem zuständigen Ordnungsamt, verlass Dich nicht auf pauschale Aussagen.

Die § 11-Erlaubnis in Rheinland-Pfalz

Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragst Du bei Deiner Kreisverwaltung oder der Verwaltung Deiner kreisfreien Stadt (Fachbereich Veterinärwesen). Rheinland-Pfalz hat 24 Landkreise und 12 kreisfreie Städte, also 36 zuständige Stellen. Das Verfahren läuft in drei Schritten: Vollständigkeitsprüfung, Vor-Ort-Termin, Erteilung. Die Entscheidung dauert in der Regel bis zu vier Monate, um bis zu zwei weitere verlängerbar.

Zu den Gebühren nennen die Kreisverwaltungen keinen einheitlichen Betrag, sie richten sich nach dem Aufwand und liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Frag Deine Kreisverwaltung nach dem konkreten Rahmen, statt Dich auf eine Zahl aus dem Netz zu verlassen. Der eigentliche Ablauf ist bundesweit gleich und steht im Genehmigungs-Ratgeber.

Der § 11-Antrag Schritt für Schritt

Häufige Fragen

Hat Rheinland-Pfalz eine Rasseliste?

Ja. Das LHundG stuft American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie deren Abkömmlinge als gefährlich ein. Dazu kommen im Einzelfall auffällig gewordene Hunde.

Wer ist in Rheinland-Pfalz zuständig?

Für die § 11-Erlaubnis die Kreisverwaltung oder die kreisfreie Stadt. Beim Baurecht kann je nach Ort auch die Verbandsgemeindeverwaltung zuständig sein, das ist eine rheinland-pfälzische Besonderheit. Frag vorab, wer für Dich zuständig ist.

Was kostet die § 11-Erlaubnis in Rheinland-Pfalz?

Einen einheitlichen Landessatz gibt es nicht, die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und liegt meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Den konkreten Betrag nennt Dir Deine Kreisverwaltung.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.