Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026

Hundepension: bauliche und hygienische Anforderungen

Die Räume Deiner Hundepension müssen tierschutzgerecht sein, das prüft das Veterinäramt vor Ort. Die konkreten Anforderungen an Platz, Zwinger und Auslauf stehen in der Tierschutz-Hundeverordnung, dazu kommen Hygiene, Baurecht und Lärmschutz. Hier die belegten Werte und worauf es ankommt. Wie streng die Maße auf eine kurze Pensionsunterbringung angewendet werden, entscheidet Dein Amt im Einzelfall.

Platz und Zwingermaße

Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt Mindestflächen für die Zwingerhaltung vor, gestaffelt nach der Widerristhöhe des Hundes:

  • bis 50 cm Widerristhöhe: mindestens 6 m²
  • über 50 bis 65 cm: mindestens 8 m²
  • über 65 cm: mindestens 10 m²

Dabei muss jede Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen und darf nicht kürzer als zwei Meter sein. Für jeden weiteren Hund im selben Zwinger kommt die Hälfte der Fläche dazu. Eine praxisrelevante Ausnahme: Verbringt der Hund an mindestens fünf Tagen die Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers, genügen sechs Quadratmeter.

Quelle: § 6 Tierschutz-Hundeverordnung, Zwingerhaltung (gesetze-im-internet.de)

Boden, Trennung und Rückzug

  • Der Boden muss trittsicher sein und sich leicht sauber und trocken halten lassen, ohne Verletzungsgefahr.
  • Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
  • Jeder Hund braucht einen eigenen Liegeplatz. Bei Haltung im Freien gehören eine wärmegedämmte Schutzhütte und ein schattiger, witterungsgeschützter Liegeplatz dazu.
  • In Räumen ist für natürliches Tageslicht und ausreichend Frischluft zu sorgen. Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten.

Und ganz wichtig für eine Pension: ausreichend Auslauf im Freien außerhalb des Zwingers, mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson und, wo es passt, Kontakt zu Artgenossen.

Quelle: Tierschutz-Hundeverordnung (gesetze-im-internet.de)

Hygiene

Die Verordnung verlangt: Der Aufenthaltsbereich ist sauber und ungezieferfrei zu halten, Kot ist täglich zu entfernen, und die Unterbringung ist mindestens zweimal täglich zu überprüfen. Wasser muss jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Konkrete Desinfektionsmittel oder Intervalle nennt die Verordnung nicht. Einen getrennten Quarantäne- oder Krankenbereich und einen Reinigungs- und Hygieneplan verlangt das Veterinäramt aber üblicherweise im Rahmen der Erlaubnis, die Details setzt Dein Amt fest.

Baurecht und Lärmschutz

Neben dem Tierschutzrecht spielen zwei Dinge oft die entscheidende Rolle für den Standort: Baurecht und Lärm. Eine Pension in einem Wohn- oder Nebengebäude einzurichten, ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. In reinen und allgemeinen Wohngebieten wird eine gewerbliche Hundepension baurechtlich häufig abgelehnt, eher möglich sind Misch- oder Gewerbegebiete.

Der Grund ist meist der Lärm. Bellende Hunde müssen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten, zum Beispiel im Mischgebiet 60 dB(A) tags und 45 nachts, im Gewerbegebiet 65 und 50. Der kritische Punkt ist der Nachtbetrieb. Welcher Abstand zu Nachbarn nötig ist, ergibt sich aus dem einzuhaltenden Wert und ist nicht pauschal festgelegt. Kläre die Bebaubarkeit früh mit einer Bauvoranfrage, bevor Du Dich auf einen Standort festlegst.

Was das Amt bei der Vor-Ort-Prüfung anschaut

  • Zwinger- und Raummaße, Bodenbelag und Trennvorrichtungen
  • Tageslicht, Belüftung und Temperatur
  • einen sicher eingezäunten, ausbruchsicheren Auslauf
  • einen getrennten Quarantäne- oder Krankenbereich
  • Futterlagerung und Trinkwasserversorgung
  • Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten, Hygiene- und Notfallplan
  • Dokumentation: Aufnahmebögen, Impf- und Gesundheitsnachweise der Gäste, Sachkundenachweis

Der ganze Antrag: Genehmigung beim Veterinäramt

Häufige Fragen

Wie viele Quadratmeter braucht ein Zwinger?

Nach § 6 Tierschutz-Hundeverordnung mindestens 6 m² (Hund bis 50 cm Widerristhöhe), 8 m² (50 bis 65 cm) oder 10 m² (über 65 cm), jede Seite mindestens zwei Meter. Ist der Hund an mindestens fünf Tagen die Woche überwiegend draußen, genügen 6 m². Die Anwendung auf kurze Pensionsaufenthalte legt das Amt fest.

Darf ich eine Hundepension im Wohngebiet betreiben?

Meist nicht. In reinen und allgemeinen Wohngebieten wird eine gewerbliche Pension baurechtlich oft abgelehnt, vor allem wegen des Lärms. Entscheidend sind Bebauungsplan und Gemeinde, kläre das mit einer Bauvoranfrage.

Muss ich kranke Hunde trennen?

Die Verordnung verlangt sauberen, ungezieferfreien Aufenthalt, tägliche Kotentfernung und leicht reinigbare Böden. Einen getrennten Quarantänebereich und einen Hygieneplan verlangt das Veterinäramt üblicherweise im Rahmen der Erlaubnis.

Ist Anbindehaltung erlaubt?

Nein. Die Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Anbindehaltung grundsätzlich.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.