Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026

Hundepension-Genehmigung: die § 11-Erlaubnis beim Veterinäramt beantragen

Die Genehmigung für eine Hundepension ist die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, die Dir Dein Veterinäramt erteilt. Ohne sie darfst Du nicht starten. Hier geht der Antrag Schritt für Schritt durch: welche Unterlagen Du brauchst, was das Amt prüft und wie lange es dauert. Wichtig vorweg: Das Verfahren gibt der Bund vor, die Details handhabt jedes Amt etwas anders, kläre Konkretes deshalb immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt.

Die Rechtsgrundlage in einem Satz

Eine gewerbsmäßige Hundepension hält fremde Hunde gegen Entgelt und ist damit nach § 11 Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig. Das Gesetz verlangt drei Dinge: Deine Sachkunde, Deine Zuverlässigkeit und geeignete Räume, die eine artgerechte Unterbringung ermöglichen. Und es sagt klar: Mit der Tätigkeit darfst Du erst nach Erteilung der Erlaubnis beginnen.

Quelle: § 11 Tierschutzgesetz (gesetze-im-internet.de)

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Zuständiges Veterinäramt ermitteln und das Antragsformular besorgen. Zuständig ist das Amt am geplanten Standort, meist gibt es das Formular online.
  2. Sachkunde vorbereiten: Ausbildungsnachweis, Nachweis langjähriger Erfahrung oder Vorbereitung auf das Fachgespräch beim Amtstierarzt.
  3. Zuverlässigkeit belegen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und, bei Gewerbe, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
  4. Räume und Konzept dokumentieren: Lageplan oder Skizze der Räume und Freiflächen plus eine Beschreibung, wie Du Unterbringung, Versorgung und Trennung der Hunde regelst.
  5. Vollständigen Antrag einreichen, mit Angabe der Tierart, der Höchstzahl gleichzeitig gehaltener Hunde und der verantwortlichen Person.
  6. Fachgespräch beim Amtstierarzt absolvieren, falls keine anerkannte Ausbildung vorliegt.
  7. Vor-Ort-Prüfung: Das Amt besichtigt die Anlage auf Eignung, oft zusammen mit dem Fachgespräch.
  8. Erlaubnisbescheid erhalten, in der Regel mit Auflagen (etwa Höchsttierzahl). Erst danach eröffnen.

Welche Unterlagen Du typischerweise brauchst

  • Ausgefülltes Antragsformular des Veterinäramts
  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Sachkundenachweise der verantwortlichen Person
  • Maßstabsgetreuer Lageplan oder Bauplan der Räume und Flächen
  • Beschreibung der Einrichtungen und des Betreuungskonzepts
  • Angabe von Tierart und Höchstzahl gleichzeitig gehaltener Hunde

Manche Ämter verlangen zusätzlich einen Miet- oder Eigentumsnachweis der Räume, eine Erklärung zu laufenden Verfahren oder Angaben zur betreuenden Tierarztpraxis. Was genau gebraucht wird, steht im Merkblatt Deines Amts.

Dauer und Gebühren

Für die Entscheidung hat die Behörde nach Eingang des vollständigen Antrags in der Regel bis zu vier Monate Zeit, um bis zu zwei weitere Monate verlängerbar. In der Praxis geht es oft schneller, hängt aber stark von der Auslastung des Amts und der Vollständigkeit Deiner Unterlagen ab.

Die Gebühr ist nicht bundeseinheitlich, sondern richtet sich nach der Gebührenordnung Deines Landes oder Kreises und kann je nach Aufwand stark schwanken. Die Stadt München nennt zum Beispiel 150 bis 2.000 Euro. Für eine normale kleine Pension liegt sie meist im unteren Bereich, dazu kommen Führungszeugnis und gegebenenfalls eine Pauschale für die Vor-Ort-Besichtigung. Den genauen Betrag nennt Dir nur Dein Amt.

Alle Kosten im Überblick: Hundepension eröffnen

Häufige Fragen

Darf ich vor dem Bescheid schon Hunde aufnehmen?

Nein. § 11 Abs. 5 Tierschutzgesetz verlangt die erteilte Erlaubnis, bevor Du mit der Tätigkeit beginnst. Betrieb ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

In der Regel bis zu vier Monate ab dem vollständigen Antrag, um bis zu zwei weitere Monate verlängerbar. Wie schnell es wirklich geht, hängt vom Amt und von der Vollständigkeit Deiner Unterlagen ab.

Ist die Erlaubnis überall gültig?

Nein, sie ist an Deine Person und Deinen Betriebsstandort gebunden und wird mit Auflagen erteilt. Bei Umzug, neuem Standort, einem Wechsel der verantwortlichen Person oder deutlicher Erweiterung brauchst Du in der Regel eine neue oder geänderte Erlaubnis.

Gilt das auch für Hundetagesbetreuung?

Gewerbsmäßiges Betreuen fremder Hunde fällt grundsätzlich unter § 11. Ob Tagesbetreuung oder ein mobiler Service im Einzelfall erlaubnispflichtig ist, beurteilt das Veterinäramt, kläre es dort vorab.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.