Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026
Hundepension eröffnen in NRW
Eine Hundepension eröffnen in NRW folgt im Kern dem Bundesrecht (§ 11 Tierschutzgesetz, Sachkunde, Zwingermaße), aber Nordrhein-Westfalen hat einige landesspezifische Besonderheiten, die Du kennen solltest: die BauO NRW mit ihrer Genehmigungspflicht, ein Landeshundegesetz mit gleich zwei Rasselisten und einen eigenen Gebührenrahmen für die § 11-Erlaubnis. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es in NRW ankommt. Das Bundesweite steht ausführlich im Hauptleitfaden.
Was in NRW anders ist
Das Verfahren nach § 11 Tierschutzgesetz ist bundesweit gleich, aber NRW setzt eigene Landesregeln obendrauf:
- Das Baurecht richtet sich nach der Bauordnung NRW (BauO NRW 2018), die Nutzungsänderung ist fast immer genehmigungspflichtig.
- Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) kennt zwei Rasselisten und eigene Pflichten für große Hunde.
- Die § 11-Erlaubnis erteilt das Veterinäramt Deines Kreises oder Deiner kreisfreien Stadt, mit einem NRW-eigenen Gebührenrahmen.
Baurecht: die BauO NRW und das Wohngebiet
Nach § 60 BauO NRW bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer Anlage einer Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Umnutzung eines Wohn- oder Nebengebäudes zur Hundepension fällt in aller Regel nicht unter die Genehmigungsfreistellung, ist also genehmigungspflichtig. Untere Bauaufsichtsbehörde sind nach § 57 BauO NRW die kreisfreien und größeren Städte sowie die Kreise.
Quelle: Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW 2018), recht.nrw.de
Wichtig für die Standortwahl: In NRW wurde eine gewerbliche Hundepension gerichtlich nicht als nicht störender Gewerbebetrieb im Wohngebiet anerkannt (OVG Münster, Az. 2 A 529/12). In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist eine Pension deshalb schwer durchzusetzen, realistisch sind Misch-, Dorf- und Gewerbegebiete. Dazu kommt § 12 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW: Tiere sind so zu halten, dass niemand durch den Lärm mehr als geringfügig belästigt wird, überwacht von den Ordnungsbehörden. Kläre die Bebaubarkeit früh mit einer Bauvoranfrage.
Das LHundG NRW: zwei Rasselisten und die 6-Wochen-Regel
Anders als Niedersachsen führt NRW Rasselisten, und zwar zwei. Für Dich als Pension ist wichtig, welche Hunde Du aufnimmst und mit welchen Nachweisen:
- Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen.
- Weitere Rassen (§ 10 LHundG NRW): unter anderem Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
- Große Hunde (§ 11 LHundG NRW): ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg, anzeigepflichtig, mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Kennzeichnung und Haftpflicht des Halters.
Quelle: Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW), recht.nrw.de
Entscheidend für den Pensionsbetrieb: Nach der Verwaltungsvorschrift zum LHundG ist nicht Halter, wer einen Hund nur für einen kurzen Zeitraum bis zu sechs Wochen in Pflege oder Verwahrung nimmt. Normales Boarding macht Dich also nicht zum rechtlichen Halter, der Besitzer bleibt es. Aber: Wer einen gelisteten Hund außerhalb des Grundstücks führt, braucht selbst die persönliche Sachkunde. Und bei dauerhafter Betreuung über sechs Wochen kann die Pension doch in die Halterpflichten rutschen.
Die § 11-Erlaubnis in NRW
Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragst Du beim Veterinäramt Deines Kreises oder Deiner kreisfreien Stadt. NRW hat 31 Kreise und 22 kreisfreie Städte, also 53 zuständige Stellen. Vor der Erteilung stehen üblich ein Fachgespräch und eine Vor-Ort-Kontrolle durch den Amtsveterinär.
Der Gebührenrahmen folgt der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und ist mit 50 bis 10.000 Euro deutlich weiter gefasst als in manch anderem Land, mehrere Kreise bestätigen ihn übereinstimmend. Die konkrete Höhe ist Einzelfallentscheidung des Kreises, teils kommt eine kleine Pauschale für die Anfahrt zur Vor-Ort-Prüfung dazu. Der eigentliche Ablauf ist bundesweit gleich und steht im Genehmigungs-Ratgeber.
Häufige Fragen
Hat NRW eine Rasseliste?
Ja, sogar zwei. § 3 LHundG NRW listet gefährliche Hunde (u.a. Pitbull, American Staffordshire Terrier), § 10 weitere Rassen (u.a. Rottweiler, Dogo Argentino, Tosa Inu). Dazu gelten für große Hunde ab 40 cm oder 20 kg nach § 11 eigene Halterpflichten.
Wird meine Pension durch das LHundG NRW zum Halter der Gasthunde?
Bei normalem Boarding nicht. Die Verwaltungsvorschrift stellt klar, dass nicht Halter ist, wer einen Hund nur bis zu sechs Wochen in Pflege oder Verwahrung nimmt. Bei längerer dauerhafter Betreuung kann sich das ändern.
Was kostet die § 11-Erlaubnis in NRW?
Der Gebührenrahmen nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW liegt bei 50 bis 10.000 Euro, mehrfach von Kreisen bestätigt. Die konkrete Höhe entscheidet der jeweilige Kreis nach Aufwand, teils kommt eine kleine Anfahrtspauschale dazu.
Darf eine Hundepension in NRW im Wohngebiet stehen?
Schwer. Das OVG Münster hat eine gewerbliche Hundepension nicht als nicht störenden Gewerbebetrieb im Wohngebiet anerkannt (Az. 2 A 529/12). Realistisch sind Misch-, Dorf- und Gewerbegebiete. Eine frühe Bauvoranfrage schafft Klarheit.
Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.