Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026
Hundepension eröffnen in Hessen
Eine Hundepension eröffnen in Hessen folgt im Kern dem Bundesrecht (§ 11 Tierschutzgesetz, Sachkunde, Zwingermaße), aber drei Dinge sind hier landesspezifisch: die Hessische Bauordnung mit der Nutzungsänderung, die HundeVO mit ihrer Rasseliste und Wesenstest-Pflicht, und die Zuständigkeit der Kreisausschüsse. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es in Hessen ankommt. Das Bundesweite steht ausführlich im Hauptleitfaden.
Baurecht: die HBO und ein deutliches Urteil
Nach § 62 Hessische Bauordnung ist die Nutzungsänderung einer Anlage grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Umnutzung eines Wohnhauses zur Hundepension fällt in aller Regel darunter. Untere Bauaufsichtsbehörde sind in Hessen die Kreisausschüsse der Landkreise beziehungsweise die Magistrate der kreisfreien Städte.
Wie streng das gehandhabt wird, zeigt ein hessisches Urteil: Das VG Wiesbaden hat 2016 entschieden, dass der gewerbsmäßige Betrieb einer Hundepension in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist, auch wenn die Hunde wohnungsmäßig betreut werden (Az. 6 K 251/15.WI). Eine Gewerbeanmeldung und sogar eine Tierschutzerlaubnis ersetzen die fehlende Baugenehmigung nicht. Realistisch sind Misch- und Gewerbegebiete. Kläre die Bebaubarkeit früh mit einer Bauvoranfrage.
Die HundeVO: Rasseliste und Wesenstest
Hessen regelt gefährliche Hunde in der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO). Sie führt eine vergleichsweise lange Rasseliste. Für Dich als Pension ist wichtig, welche Hunde welche Nachweise brauchen:
- Gelistete Rassen: unter anderem Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler sowie deren Kreuzungen.
- Für Hunde über 15 Monate verlangt Hessen zusätzlich zur Genehmigung einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis, dazu Haftpflicht und Kennzeichnung.
Quelle: Hessische HundeVO, Übersicht (RP Darmstadt)
Die Genehmigung nach der HundeVO betrifft den Halter des Hundes. Ob Deine Pension bei der Aufnahme eines gelisteten Hundes selbst Nachweise braucht, ist im Verordnungstext nicht eindeutig geregelt. Kläre das vorab mit dem zuständigen Ordnungsamt oder Kreisausschuss.
Die § 11-Erlaubnis in Hessen
Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz für die Tierpension beantragst Du beim Veterinäramt Deines Landkreises oder Deiner kreisfreien Stadt (Fachbereich beim Kreisausschuss). Hessen hat 21 Landkreise und 6 kreisfreie Städte. Neu seit dem 1. Januar 2026: Hanau ist eine eigene kreisfreie Stadt mit eigenem Veterinäramt, vorher gehörte es zum Main-Kinzig-Kreis. Die Entscheidung dauert in der Regel bis zu vier Monate.
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung des Umweltministeriums und ist nicht landeseinheitlich als fester Betrag ausgewiesen, sie hängt vom Einzelfall ab. Frag Dein Veterinäramt nach dem konkreten Rahmen. Der eigentliche Ablauf ist bundesweit gleich und steht im Genehmigungs-Ratgeber.
Häufige Fragen
Hat Hessen eine Rasseliste?
Ja. Die HundeVO listet unter anderem Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischen Owtscharka und Rottweiler. Für Hunde über 15 Monate kommen Wesenstest und Sachkundenachweis dazu.
Darf eine Hundepension in Hessen im Wohngebiet stehen?
In reinen Wohngebieten nicht. Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass eine gewerbliche Hundepension dort nicht zulässig ist (Az. 6 K 251/15.WI), auch nicht mit Gewerbeanmeldung und Tierschutzerlaubnis. Realistisch sind Misch- und Gewerbegebiete.
Welche Behörde ist zuständig?
Das Veterinäramt beim Kreisausschuss Deines Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Hessen hat 21 Landkreise und 6 kreisfreie Städte, seit dem 1. Januar 2026 ist auch Hanau kreisfrei.
Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.