Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026

Hundepension eröffnen in Bayern

Eine Hundepension eröffnen in Bayern folgt im Kern dem Bundesrecht (§ 11 Tierschutzgesetz, Sachkunde, Zwingermaße), aber Bayern hat eigene Landesregeln, die Du kennen solltest: die Bayerische Bauordnung mit einem seit 2025 geänderten Antragsweg, ein Hunderecht ohne klassisches Hundegesetz, dafür mit Kampfhundeverordnung, und ein eigenes Kostenverzeichnis für die Gebühren. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es in Bayern ankommt. Das Bundesweite steht ausführlich im Hauptleitfaden.

Was in Bayern anders ist

Das Verfahren nach § 11 Tierschutzgesetz ist bundesweit gleich, aber die Umsetzung liegt bei den bayerischen Behörden. Drei Punkte solltest Du kennen:

  • Das Baurecht richtet sich nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig, und der Antragsweg hat sich 2025 geändert.
  • Bayern hat kein eigenes Hundegesetz, aber die Kampfhundeverordnung mit zwei Rassekategorien.
  • Zuständig für alles ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), davon gibt es 96.

Baurecht: die BayBO und der neue Antragsweg

Die Umnutzung eines Wohn- oder sonstigen Gebäudes zur Hundepension ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, auch ohne bauliche Änderung, weil sich die Nutzung ändert. Untere Bauaufsichtsbehörde ist nach Art. 53 BayBO die Kreisverwaltungsbehörde. Seit der BayBO-Novelle zum 1. Januar 2025 reichst Du den Bauantrag direkt dort ein, nicht mehr über die Gemeinde, und es gilt eine dreiwöchige Vollständigkeitsprüfung.

Quelle: Art. 53 BayBO, Bauaufsichtsbehörden (gesetze-bayern.de)

Zur Standortwahl: In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist eine Hundepension riskant. Das VG Ansbach hat für eine Tierhaltung mit vielen Hunden entschieden, dass mit über das übliche Maß hinausgehenden Belästigungen durch Gebell zu rechnen ist (Az. AN 3 K 20.02638). Realistisch sind Misch- und Gewerbegebiete, Dorfgebiet je nach Einzelfall. Kläre die Bebaubarkeit früh mit einer Bauvoranfrage nach Art. 71 BayBO.

Kampfhunde: Art. 37 LStVG und zwei Kategorien

Bayern regelt gefährliche Hunde über Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz und die Kampfhundeverordnung. Für Dich als Pension ist wichtig, welche Hunde welche Nachweise brauchen:

  • Kategorie 1 (unwiderlegbar als Kampfhund vermutet): unter anderem Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.
  • Kategorie 2 (widerlegbar): unter anderem Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Mastiff und Rottweiler. Hier kann der Halter per Gutachten ein Negativzeugnis erbringen.

Quelle: Bayerische Kampfhundeverordnung (BayHundAgressV), gesetze-bayern.de

Die Erlaubnis nach Art. 37 LStVG betrifft den Halter des Hundes, nicht die Pension als kurzzeitige Betreuungseinrichtung. Ob Deine Kreisverwaltungsbehörde bei der Aufnahme solcher Hunde Nachweise verlangt, klärst Du am besten vorab beim Ordnungsamt, das ist Einzelfallpraxis.

Die § 11-Erlaubnis in Bayern

Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragst Du bei der für Dich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, also dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Bayern hat 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte, also 96 zuständige Stellen, eine zentrale Landesstelle gibt es nicht. Geprüft werden Sachkunde, geeignete Räume und persönliche Zuverlässigkeit.

Die Gebühr richtet sich nach dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz. Die Stadt München nennt für diese Erlaubnis einen Rahmen von 150 bis 2.000 Euro, die konkrete Höhe setzt die Behörde nach Aufwand fest. Der eigentliche Ablauf ist bundesweit gleich und steht im Genehmigungs-Ratgeber.

Der § 11-Antrag Schritt für Schritt

Häufige Fragen

Welche Behörde ist in Bayern für die Hundepension zuständig?

Die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Sie ist zugleich untere Bauaufsichtsbehörde (Art. 53 BayBO) und erteilt die § 11-Erlaubnis. Bayern hat 96 solcher Stellen (71 Landkreise, 25 kreisfreie Städte).

Hat Bayern eine Rasseliste?

Bayern hat kein klassisches Hundegesetz, aber die Kampfhundeverordnung mit zwei Kategorien: Kategorie 1 (u.a. Pitbull, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu) und Kategorie 2 (u.a. Rottweiler, Dogo Argentino), bei der ein Negativzeugnis möglich ist.

Was kostet die § 11-Erlaubnis in Bayern?

Nach dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz nennt die Stadt München einen Rahmen von 150 bis 2.000 Euro. Die konkrete Höhe setzt Deine Kreisverwaltungsbehörde nach Aufwand fest.

Hat sich das Bauverfahren in Bayern geändert?

Ja. Seit der BayBO-Novelle zum 1. Januar 2025 reichst Du den Bauantrag direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein, nicht mehr über die Gemeinde, und es gilt eine dreiwöchige Vollständigkeitsprüfung.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.