Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026

Hundepension eröffnen in Baden-Württemberg

Eine Hundepension eröffnen in Baden-Württemberg folgt im Kern dem Bundesrecht (§ 11 Tierschutzgesetz, Sachkunde, Zwingermaße), aber drei Dinge sind hier landesspezifisch: die Landesbauordnung mit der Nutzungsänderung, das Hunderecht über eine Polizeiverordnung statt eines Hundegesetzes, und die aufwandsabhängigen Gebühren der Veterinärämter. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es in Baden-Württemberg ankommt. Das Bundesweite steht ausführlich im Hauptleitfaden.

Was in Baden-Württemberg anders ist

  • Das Baurecht richtet sich nach der Landesbauordnung (LBO), die Umnutzung zur Pension ist genehmigungspflichtig.
  • Baden-Württemberg hat kein Landeshundegesetz, sondern die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde.
  • Die § 11-Erlaubnis erteilt das Veterinäramt Deines Land- oder Stadtkreises, die Gebühr ist aufwandsabhängig, kein fester Landessatz.

Baurecht: die LBO und die Nutzungsänderung

Nach § 50 LBO ist eine Nutzungsänderung nur dann verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige. Bei einer Hundepension ist das praktisch nie der Fall, wegen Lärm, Gerüchen und Kundenverkehr, also ist die Umnutzung eines Wohnhauses genehmigungspflichtig. Zuständig ist die untere Baurechtsbehörde, je nach Lage die Stadt oder das Landratsamt.

Quelle: § 50 LBO Baden-Württemberg, verfahrensfreie Vorhaben (dejure.org)

In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist eine gewerbliche Hundepension schwer durchsetzbar, realistisch sind Misch- und Gewerbegebiete, teils der Außenbereich. Eine Gewerbeanmeldung ersetzt keine Baugenehmigung, das ist die häufigste Stolperfalle. Kläre die Bebaubarkeit früh mit einer Bauvoranfrage.

Kampfhunde: die Polizeiverordnung

Baden-Württemberg regelt gefährliche Hunde über die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde von 2000. Für Dich als Pension ist relevant, welche Hunde welche Nachweise brauchen:

  • Kampfhunde kraft Rasse (widerlegbar): American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen.
  • Einzelfall-Kampfhunde: unter anderem Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff und Tosa Inu, wenn Anhaltspunkte für gesteigerte Aggressivität vorliegen.

Quelle: Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (Innenministerium BW)

Die Erlaubnis nach der Verordnung betrifft den Halter, nicht die Pension als kurzzeitige Betreuung. Ob Du bei der Aufnahme solcher Hunde Nachweise verlangst oder verlangen musst, klärst Du am besten vorab beim Ordnungsamt, das ist im Verordnungstext nicht eindeutig geregelt.

Die § 11-Erlaubnis in Baden-Württemberg

Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragst Du beim Veterinäramt Deines Land- oder Stadtkreises. Baden-Württemberg hat 35 Landkreise und 9 Stadtkreise, also 44 zuständige Stellen. Verlangt werden Sachkunde, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und eine Beschreibung der Räume, dazu eine Vor-Ort-Kontrolle.

Anders als in manchen Ländern gibt es keinen festen Gebührensatz, die Gebühr richtet sich nach Aufwand und Zeit. Der Landkreis Heidenheim nennt zum Beispiel im Regelfall 140 Euro und 14 Euro je angefangener Viertelstunde. Frag Deinen Landkreis nach dem konkreten Rahmen. Der eigentliche Ablauf ist bundesweit gleich und steht im Genehmigungs-Ratgeber.

Der § 11-Antrag Schritt für Schritt

Häufige Fragen

Hat Baden-Württemberg eine Rasseliste?

Baden-Württemberg hat kein Landeshundegesetz, aber die Polizeiverordnung über gefährliche Hunde. Als Kampfhunde kraft Rasse gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier, weitere Rassen wie Dogo Argentino oder Tosa Inu im Einzelfall.

Was kostet die § 11-Erlaubnis in Baden-Württemberg?

Es gibt keinen festen Landessatz, die Gebühr ist aufwandsabhängig. Der Landkreis Heidenheim nennt zum Beispiel im Regelfall 140 Euro plus 14 Euro je angefangener Viertelstunde. Frag Deinen Landkreis nach dem konkreten Rahmen.

Welche Behörde ist zuständig?

Das Veterinäramt Deines Land- oder Stadtkreises erteilt die § 11-Erlaubnis, die untere Baurechtsbehörde die Baugenehmigung. Baden-Württemberg hat 35 Landkreise und 9 Stadtkreise.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich mit der Zeit. Kläre Verbindliches immer mit Deinem zuständigen Veterinäramt oder einer Rechtsberatung. Wo wir Gesetze nennen, verlinken wir die Originalquelle.